Hier haben wir für Sie eine Menge an nützlichen Informationen und Tools rund um den Treuhandbereich zusammengetragen


Wichtige Daten 2024

AHV Abzug 5.3%
ALV Abzug 1.1% bis 12350.00 pro Monat / 148200 pro Jahr
ALV 2 Abzug 0.5% ab 12351.00 pro Monat / 148200 pro Jahr. Das Solidaritätsprozent entfällt ab 01.01.2023

AHV Freigrenze Fr. 1'400.00 pro Monat / 16800 pro Jahr

» weitere Neuerungen bei der AHV


BVG Mindestjahreslohn Fr. 22'050.00
Maximal versicherter Lohn Fr. 88'200.00
Koordinationsabzug Fr. 25'725.00
Maximal koordinierte Lohn BVG Fr. 62'475.00
Minimal koordinierter Lohn BVG Fr. 3'675.00


Säule 3a
maximal Einzahlung mit BVG Fr. 7'056.00
maximal Einzahlung ohne BVG Fr. 35'280.00


Kapitalisierungszinsfuss 2021 Fr. 8.50%
Grenzrendite 1.9%


Zinssätze auf dem investierten Eigenkapital Fr. 1.50%

Vorschuss an Beteiligte oder nahestehende Dritte CHF 1.50%
Vorschuss von Beteiligte oder nahestehende Dritte CHF 3.75%

Ab 2021 treten die Bestimmungen zur Revision der Quellensteuer in Kraft. Dazu wurden neu Merkblätter erstellt.
» Kreisschreiben 45 und
» Kreisschreiben 35
weisen diverse ausführliche Beispiele auf.